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Samstag, 16. Oktober 2010

Die Nebenkosten, die bei einer vermieteten Immobilie anfallen

Die Nebenkosten, die bei einer vermieteten Immobilie anfallen, werden aufgeteilt in umlagefähige Nebenkosten und nicht umlagefähige Nebenkosten.

Umlagefähige Nebenkosten sind z.B. Gebäudeversicherung, Wasser, Strom, Müllabfuhr etc., diese zahlt der Mieter zusammen mit der Kaltmiete an die Hausverwaltung.
Nicht umlagefähige Nebenkosten, also Kosten die der Eigentümer zu tragen hat, sind die Kosten für die Haus- u. Mietverwaltung und die Instandhaltungsrücklage.
Die Kosten für Haus- und Mietverwaltung sind steuerlich absetzbar, die Instandhaltungsrücklage nicht, da diese, wie die Tilgung, nicht zur direkten Kostenseite zählt.

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Immobilien bieten mehrfache Ertragschancen Hamburg – Norderstedt

Immobilien bieten mehrfache Ertragschancen.
Einerseits über die Mietzahlungen als laufende Einnahmen, andererseits sichert die
Wertsteigerung einer Immobilie langfristig einen Vermögenszuwachs (Analysten gehen z. B. von einer Verdopplung in den nächsten 10 Jahren in Berlin aus).
Untersuchungen haben gezeigt, dass häufiges Umschichten von Kapitalanlagen zu einer verminderten Rendite führt.
Dies liegt einmal an den Transaktionskosten, zum anderen an der Schwierigkeit, den richtigen Zeitpunkt für den Ein- und Ausstieg in einen Markt zu treffen.
Daher sollte eine vermietete Immobilie als Kapitalanlage immer langfristig betrachtet werden, so dass solche Probleme nicht auftreten können.
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