Samstag, 16. Oktober 2010

Die Nebenkosten, die bei einer vermieteten Immobilie anfallen

Die Nebenkosten, die bei einer vermieteten Immobilie anfallen, werden aufgeteilt in umlagefähige Nebenkosten und nicht umlagefähige Nebenkosten.

Umlagefähige Nebenkosten sind z.B. Gebäudeversicherung, Wasser, Strom, Müllabfuhr etc., diese zahlt der Mieter zusammen mit der Kaltmiete an die Hausverwaltung.
Nicht umlagefähige Nebenkosten, also Kosten die der Eigentümer zu tragen hat, sind die Kosten für die Haus- u. Mietverwaltung und die Instandhaltungsrücklage.
Die Kosten für Haus- und Mietverwaltung sind steuerlich absetzbar, die Instandhaltungsrücklage nicht, da diese, wie die Tilgung, nicht zur direkten Kostenseite zählt.

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