Neben der Wertstabilität und den Ertragschancen durch Mieteinnahmen sind Immobilien auch aus steuerlichen Aspekten interessant.
Bei vermieteten Immobilien können bestimmte Werbungskosten mit den entsprechenden Mieteinnahmen verrechnet werden. Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, so entstehen “Verluste aus Vermietung und Verpachtung”, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Zu den Werbungskosten zählen z.B.: die Finanzierungskosten (Kreditzinsen, Nebenkosten und Geldbeschaffungskosten), die Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung =AfA), der Erhaltungsaufwand und die sonstigen Werbungskosten.
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